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LG Hildesheim, 28.06.1995 - 5 T 535/95 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
Voraussetzungen für die Gewährung von Räumungsschutz; Kriterien für eine Abwägung beiderseitiger Interessen
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Voraussetzungen für die Gewährung von Räumungsschutz; Kriterien für eine Abwägung beiderseitiger Interessen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Lehrte, 26.06.1995 - 12 M 1046/95
- LG Hildesheim, 28.06.1995 - 5 T 535/95
Papierfundstellen
- NJW-RR 1995, 1164
- MDR 1995, 1010
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Zweibrücken, 31.08.2001 - 3 W 199/01
Vollstreckungsschutz - notwendige Ümzüge - Einzelfallabwägung - Mieter und …
Vielmehr bedarf es im Einzelfall einer Abwägung der schutzwürdigen Interessen von Schuldner und Gläubiger (…vgl. OLG Köln aaO; Landgericht Hildesheim NJW-RR 1995, 1164; Landgericht Koblenz JurBüro 1997, 553). - LG München I, 15.06.2020 - 14 T 7328/20
Corona-Krise: Keine automatische einstweilige Einstellung der …
Dies gilt in besonderem Maße dann, wenn der Gläubiger auf die Mieteinnahmen/die fortlaufende Zahlung der Nutzungsentschädigung dringend angewiesen ist, während sich die voraussichtlich nicht durchsetzbaren Zahlungsrückstände wegen Vermögenslosigkeit des Schuldners weiter erhöhen (LG Hildesheim, Beschl. v. 28.06.1995 - 5 T 535/95, MDR 1995, 1010 = NJW-RR 1995, 1164).